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Öffentliche Auflage des Vermessungswerkes Bettenhausen Los 3
Mitteilung vomDas Vermessungswerk der Gemeinde Bettenhausen ist im Gebiet Los 3 (Flur- und Waldgebiete ausserhalb Gesamtmelioration) neu vermessen worden. Die Vermarkung wurde in unmittelbarer Nähe zu den bestehenden Bauten instand gestellt.
Der Plan für das Grundbuch, die Vermarkungspläne sowie weitere zum Zwecke der Grundbuchführung erstellte Auszüge aus der amtlichen Vermessung liegen
vom 14. Oktober 2024 bis 12. November 2024 auf der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 20, 3366 Bettenhausen, während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf (kant. Geoinformationsgesetz KGeoIG), Artikel 38). Die Pläne für das Grundbuch können ebenfalls online unter https://ristag.regiogis-beo.ch eingesehen werden.Zum Zeitpunkt der öffentlichen Auflage sind die Mutationen 973/2024/2, 973/2022/3 und 973/2022/2 hängig.
Personen, die in ihren schutzwürdigen Interessen betroffen sind, können sich am Verfahren beteiligen, indem sie während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung aufmerksam machen (KGeoIG, Artikel 39).
Am 31. Oktober 2024 von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr wird Daniel Eberhart, Ingenieur-Geometer, im Auflagelokal zur Auskunftserteilung anwesend sein.
Nach Erledigung allfälliger Einsprachen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt danach die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches (Verordnung über die amtliche Vermessung VAV, Artikel 29).
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Öffentliche Auflage des Vermessungswerkes Bettenhausen Los 3
Mitteilung vomDas Vermessungswerk der Gemeinde Bettenhausen ist im Gebiet Los 3 (Flur- und Waldgebiete ausserhalb Gesamtmelioration) neu vermessen worden. Die Vermarkung wurde in unmittelbarer Nähe zu den bestehenden Bauten instand gestellt.
Der Plan für das Grundbuch, die Vermarkungspläne sowie weitere zum Zwecke der Grundbuchführung erstellte Auszüge aus der amtlichen Vermessung liegen vom 14. Oktober 2024 bis 12. November 2024 auf der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 20, 3366 Bettenhausen, während den Schalteröffnungszeiten öffentlich auf (kant. Geoinformationsgesetz KGeoIG), Artikel 38). Die Pläne für das Grundbuch können ebenfalls online unter https://ristag.regiogis-beo.ch eingesehen werden.
Zum Zeitpunkt der öffentlichen Auflage sind die Mutationen 973/2024/2, 973/2022/3 und 973/2022/2 hängig.
Personen, die in ihren schutzwürdigen Interessen betroffen sind, können sich am Verfahren beteiligen, indem sie während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung aufmerksam machen (KGeoIG, Artikel 39).
Am 31. Oktober 2024 von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr wird Daniel Eberhart, Ingenieur-Geometer, im Auflagelokal zur Auskunftserteilung anwesend sein.
Nach Erledigung allfälliger Einsprachen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt danach die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches (Verordnung über die amtliche Vermessung VAV, Artikel 29).
Bettenhausen, 07. Oktober 2024
Der Gemeinderat
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Adventsfenster 2024
Mitteilung vomWeitere Informationen und die Kontaktadresse für die Anmeldung der Adventsfenster 2024 in der Gemeinde Bettenhausen finden Sie im Flyer.
Die Organisatoren freuen sich auf viele Anmeldungen.
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Film "vom Ökonomisch gemeinnützigen Verein über den Verein Identität bis zur Region Oberaargau"
Mitteilung vomEin interessanter Film über die älteste übergemeindliche Organisation im Oberaargau und ihre Weiterentwicklung bis zur heutigen Region Oberaargau.
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Kantonaler Richtplan "Richtplananpassungen 2024" - öffentliche Mitwirkung
Mitteilung vomDer Regierungsrat des Kantons Bern hat die Anpassungen 24 des kantonalen Richtplans am 14. August 2024 zur öffentlichen Mitwirkung und Vernehmlassung freigegeben.
Sie beinhalten folgende Schwerpunkte:
- Stromproduktion aus erneuerbaren Energien
- Optimierungen bezüglich Arbeitszonen
- kleinere Anpassungen in den Bereichen Mobilität, ADT und fahrende Bevölkerung
Bis am 25. November 2024 können die Unterlagen unter dem Link dieser Meldung eingesehen und mittels E-Mitwirkung kommentiert werden.
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