Mitteilung vom
Wegen der anhaltenden Trockenheit und der aktuell sehr hohen Temperaturen gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) weiterhin für den ganzen Kanton Bern (ab Donnerstagnachmittag besonders kritische Waldbrandgefahr). Nebst dem Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt ein generelles Feuerwerksverbot (Verbot Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhenfeuern bzw. 1. Augustfeuer.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument Massnahmen Waldbrandgefahr und/ oder unter dem Link Kanton Bern Waldbrandgefahr.
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