Mitteilung vom
Die Vogelgrippesituation in der Schweiz hat sich beruhigt. Im März sind keine weiteren Fälle aufgetreten. Die Verordnung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV mit obligatorischen Schutzmassnahmen für alle Geflügelhaltungen in der Schweiz läuft deshalb per 31. März 2026 aus.
In Europa, vor allem in den nördlichen Gebieten, ist die Vogelgrippe weiterhin aktiv. Geflügelhaltenden wird deshalb empfohlen, weiterhin wachsam zu sein und ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen.
Wachsam bleiben – vorbereitet sein
Für alle Geflügelhaltenden gilt weiterhin:
- Falls noch nicht geschehen, registrieren Sie Ihre Geflügelhaltung: Tierhaltung anmelden / ändern
- Melden Sie erhöhte Krankheits- und Todesfälle Ihrer Tierärztin / Ihrem Tierarzt:
- Tiere mit respiratorischen Symptomen
- Rückgang der Legeleistung um mehr als 20 % während 3 Tagen
- Abnahme der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 % während 3 Tagen
- oder Anstieg der Todesrate um mehr als 3 % in einer Woche
- Bei Geflügelhaltungen unter 100 Tieren: wenn mehr als 2 Tiere in einer Woche gestorben sind
- Schützen Sie Ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln oder seien Sie zumindest jederzeit bereit, dies zu tun. Richten Sie einen geschützten Wintergarten oder einen absperrbaren Bereich ein, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben.
- Die Impfung ist verboten und ausschliesslich im Rahmen eines Forschungsprojektes in zwei Zoos erlaubt.