Gemeindeversammlung vom 03. Dezember 2024

Mitteilung vom

Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

Dienstag, 3. Dezember 2024, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Bettenhausen

Traktanden:

  1. Übergabe der Bürgerbriefe an die Jungbürgerinnen und Jungbürger Jahrgang 2006
  2. Budget 2025
    Beratung und Genehmigung
  3. Finanzplan 2024-2029
    Kenntnisnahme
  4. Sanierung Regenabwasseranlagen - Kreditabrechnung
    Kenntnisnahme
  5. Heizungsersatz Schulhaus - Verpflichtungskredit
    Beratung und Genehmigung
  6. Verschiedenes

 

Die Versammlungsunterlagen liegen ab 11. November 2024 in der Gemeindeverwaltung Bettenhausen zur Einsichtnahme auf.
Das Budget und der Finanzplan können zudem unter www.bettenhausen.ch eingesehen werden.

In der Botschaft, welche jedem Haushalt der Einwohnergemeinde Bettenhausen Mitte November zugestellt wird, finden Sie Informationen zu den traktandierten Versammlungsgeschäften.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen und in Wahlsachen innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen a.A., schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Protokollgenehmigung: (Art. 67 Organisationsreglement)
Das Protokoll der Gemeindeversammlung wird spätestens 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, die seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, sind freundlich zu dieser Versammlung eingeladen.

Bettenhausen, 28. Oktober 2024

Gemeinderat Bettenhausen